Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Schweiz gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert – dank des Schweizerischen Unfallversicherungsgesetzes (UVG). Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Unfallversicherung die Heilungskosten, Taggelder und die Rentenleistungen (IV-Rente, Witwen-/Waisenrente). Für Sie als Arbeitgeber ist diese Unfallversicherung obligatorisch. Für Ihre Mitarbeitenden deckt sie den Jahreslohn bis maximal CHF 148 200. Sie haben in Ihrem Betrieb Angestellte mit höheren Gehältern? Dann können Sie den restlichen Lohnanteil freiwillig über die Unfallversicherung zusätzlich absichern

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