SÄULE 3A BEI EINER VERSICHERUNG
Bei einer Versicherung gibt es die Säule 3a meist in Kombination mit einer Risikoschutzversicherung. Das heisst: Sie können fürs Alter sparen und sich gleichzeitig gegen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall absichern. Die Prämien für die Versicherung werden wie Einzahlungen in die Säule 3a gehandhabt. Sie können diese Prämieneinzahlungen ebenfalls von den Steuern abziehen – so sparen Sie insgesamt noch mehr.
Bezüge sind frühestens fünf Jahre vor Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters oder in bestimmten Sonderfällen auch früher möglich, nämlich bei
Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit,
Endgültigem Verlassen der Schweiz (Auswanderung),
Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule,
Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, oder unter bestimmten Umständen, bei Invalidität
Begünstigung im Todesfall Es bestehen gesetzlich vorgeschriebene Begünstigungen für, überlebende Ehegatten oder überlebende eingetragene Partner Kontaktieren Sie uns für weitere Einzelheiten per Telefon -E Mail oder durch das untenstehende Kontaktformular.